Wichtige Informationen zum Kabelfernsehen

Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Novellierung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, dass die zentrale Abrechnung der TV-Versorgung über die Betriebskostenabrechnung ab dem 01.07.2024 nicht mehr zulässig ist.

Um weiterhin Kabel-TV empfangen zu können, muss jeder Haushalt dann einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen. Dies betrifft Sie auch, wenn Sie über den Kabelanschluss von Vodafone Zusatzprodukte wie z.B. Internet oder Telefon gebucht haben.

Mit unserem bisherigen Versorger Vodafone hat der Wohnungsverein eine Vereinbarung getroffen, die es unseren Mietern ermöglicht, sofern gewünscht, auch nach diesem Termin zu rabattierten Preisen einen Kabelanschluss von Vodafone zu nutzen.

Selbstverständlich steht es jedem Mieter frei, einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abzuschließen, sofern dieser über die vorhandene Infrastruktur im Haus verfügbar ist. Weiterhin bleibt die Installation von Satellitenschlüsseln nicht gestattet. Auch ist aktuell nicht geplant, den Hausbestand mit Glasfaseranschlüssen auszustatten.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Schreiben, welches bis zum 12.05.2024 im Hausbestand verteilt wird.

Leider hat Vodafone uns eine falsche Telefonnummer des Ansprechpartners mitgeteilt. Die korrekte Rufnummer lautet: 0176 707 400 37

Sofern Sie sich für einen TV-Vertrag mit Vodafone entscheiden, besteht voraussichtlich ab Mitte Mai die Möglichkeit, über die nachfolgend verlinkte Vodafone-Homepage einen entsprechenden Einzelnutzervertrag abzuschließen:

https://www.vodafone.de/privat/fernsehen/kabelfernsehen.html?icmp=nebenkosten%3Ahero

Mit der Eingabe Ihrer Anschrift sind dann die rabattierten Konditionen des Wohnungsvereins automatisch hinterlegt. Darüber hinaus wird Vodafone auch alle Haushalte aktiv ansprechen.

Sofern Sie keinen gültigen Kabel-TV-Vertrag abschließen, behält sich Vodafone vor, ab dem 01.07.2024 das Kabel-TV-Signal zu deaktivieren.

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Mitarbeiter (m/w/d) für die Buchhaltung
Schwerpunkt Betriebs- und Heizkostenabrechnung gesucht

Der Wohnungsverein Münster von 1893 eG ist eine Wohnungsgenossenschaft in Münster mit über 2.500 Mitgliedern und einem Bestand von 1960 Wohnungen im Stadtgebiet von Münster. Mit einem Team engagierter und kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen wir für guten und preiswerten Wohnraum in Münster.

Wir suchen für unser Team ab sofort unbefristet einen:

Mitarbeiter für die Buchhaltung mit dem Schwerpunkt Betriebs- und Heizkosten (m/w/d)

Wir bieten:
- Beschäftigung in Vollzeit
- attraktive Bezahlung nach TVÖD
- 13. Monatsgehalt
- Urlaubsgeld
- betriebliche Altersversorgung
- 30 Tage Urlaub
- Langfristige Beschäftigung mit unbefristetem Arbeitsvertrag
- Angenehmes Arbeitsklima
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Jobrad

Aufgabengebiet:
- Prüfung, Kontierung und Buchung aller eingehenden Rechnungen und Gebührenbescheide für Betriebs- und Heizkosten
- Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Pflege der betriebskostenrelevanten Daten mit den externen Abrechnungsfirmen
- Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen
- Erstellung notwendiger Übersichten und Auswertungen

Anforderungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung (idealerweise im Bereich der Betriebs- und Heizkostenabrechnung)
- Gute Kenntnisse in Microsoft Office
- Ausgeprägte Fähigkeit zum effizienten Arbeiten mit hoher Qualität
- Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit
- Loyalität, Verbindlichkeit und Teamfähigkeit

Bei Interesse senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung an Herrn Junker, Wohnungsverein Münster von 1893 eG, Schnorrenburg 21, 48147 Münster oder per Mail an junker@wohnungsverein-muenster.de. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter 0251 / 28985-23 oder -25.

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